Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

BrandschutzbeauftragterEin Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ernannte Person, die für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist. Der Brandschutzbeauftragte muss gemäß den Vorgaben des vfdb oder CFPA qualifiziert sein.

Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Kontrolle und Funktionsdokumentation von Brand- und Rauchschutztüren. Er unterweist die Mitarbeiter in Bezug auf die Inhalte der Brandschutzordnung und organisiert unter anderem z. B. Übungen im Umgang mit Feuerlöschern.

Bei örtlich festgestellten Abweichungen oder Zuwiderhandlungen durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Gebäudes und seiner Teile, wird z. B. die Geschäftsleitung durch den Brandschutzbeauftragten informiert.

Der Brandschutzbeauftragte ist je nach Nutzung des Gebäudes baurechtlich erforderlich.

Er kann aber auch von Seiten des Arbeitsschutzes oder dem Sachversicherer abverlangt werden.